SCHADENSREGULIERUNG AN DER FAHRZEUGVERGLASUNG

AUTOGLAS SPEZIALIST ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung geht. Auch Werkstattbindungsverträge stellen im Regelfall kein Problem für uns dar. Fragen Sie uns!

Dazu arbeitet AUTOGLAS SPEZIALIST mit einem bekannten auf Fahrzeugverglasung spezialisierten Softwareunternehmen zusammen – die unkomplizierte und auf den Herstellervorgaben basierende Software stellt sicher, dass Ihre Versicherung in der Regel den Schaden unbürokratisch bezahlt.

Und sollte es Nachfragen Ihrer Versicherung zum Schaden geben, sind wir Ihnen gerne bei der Beantwortung behilflich.


REGULIERUNG EINER STEINSCHLAGREPARATUR

In der Regel erstattet Ihre Versicherung die Reparatur, so dass AUTOGLAS SPEZIALIST den Steinschlag für Sie kostenfrei reparieren kann (Voraussetzung ist zumindest die Teilkaskoversicherung und die Einwilligung der Versicherung bei Werkstattbindung.).

Ihr weiterer Nutzen – im Schadensfall steigt Ihre Versicherungsprämie nicht.



REGULIERUNG BEI SCHEIBENAUSTAUSCH

Wenn Sie kaskoversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens abzüglich einer von Ihnen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Sie zahlen beim Scheibenaustausch nur Ihren Anteil (Selbstbeteiligung und ggf. die „Selektgebühr“ bei Werkstattbindung) direkt an Ihren AUTOGLAS SPEZIALISTEN – um den Rest kümmern wir uns.

Ganz wichtig – Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt Ihnen auch im Schadensfall erhalten!